UPDATE III / 2016

07. Dezember 2016

FABI UND DIE ZUSÄTZLICHE DEKLARATIONSPFLICHT AUF DEM LOHNAUSWEIS 2016. Und viele weitere Informationen.

Per 1. Januar 2016 wurde bei der direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs bei Unselbstständigen auf CHF 3'000 pro Jahr eingeführt. Ein Teil der Kantone hat die Fahrtkosten ebenfalls begrenzt oder wird dies noch tun. Das hat auch Einfluss auf Konstellationen mit Geschäftsfahrzeugen. Vor allem das Ausstellen des Lohnausweises verdient in Zukunft besondere Aufmerksamkeit. Die Art der Deklaration wirkt sich direkt auf die Steuern des Arbeitnehmers aus.

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