Update II / Coronavirus

19. März 2020

Update II / Kurzarbeit / Umsatzentschädigung

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir versuchen mit unseren Update Sie auf dem Laufenden zu halten und stehen mit verschiedenen Amtsstellen so gut wie möglich im Kontakt.

KURZARBEIT;

Selbständige / Inhaber GmbH / AG

  • Gemäss aktuellen Auskünften können im Kanton GR auch Selbständigerwerbende und Inhaber/Teilhaber von GmbH / AG Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Falls Sie sich selbst auf der Voranmeldung noch nicht aufgeführt haben, können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt nachmelden.
  • Seit gestern werden die ersten Bestätigungen für die Kurzarbeit versendet. Wichtig, dokumentieren und rapportieren Sie die Stunden ihrer Mitarbeiter entsprechend gut, so dass diesbezüglich allfällige Rückfragen vom KIGA beantwortet werden können (auch bei Teilzeitkurzarbeitenden).

Lohnabrechnungen März;

  • Ab Bestätigungsbeginn der Kurzarbeit, erhalten die betroffenen Mitarbeiter 80% des Lohnes. Zu beachten gilt, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf dem 100% Lohn geschuldet sind. Betreffend den Lohnabrechnungen werden wir nächste Woche auf Sie zukommen.

Formulare;

  • Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare (welche am 16.03.2020 im ersten Mail versandt wurden), melden Sie sich gerne bei uns.

 

ERTRAGSAUSFÄLLE;

  • Gemäss SECO sollte morgen Freitag, 21.03.2020 der Bundesrat über allfällige mögliche Massnahmen in Bezug auf die Ertragsausfälle informieren. Wir werden Sie diesbezüglich wiederum umgehend informieren und entsprechende Hilfsmittel bereitstellen.

 

Wir hoffen mit unseren Infos und Unterstützungsangeboten einen kleinen Teil zur jetzigen Situation beizutragen.

 

Freundliche Grüsse

 

BMU Treuhand AG - Chur - Samedan

Hartbertstrasse 9

7000 Chur

T  081 257 02 57

F  081 257 02 59

www.bmuag.ch

www.netzwerktreuhand.ch

 

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