Update III / Kurzarbeit / Umsatzentschädigung

23. März 2020

In der Zwischenzeit haben einige von Ihnen bereits die Verfügung betreffend Voranmeldung zur Kurzarbeit erhalten....

In der Zwischenzeit haben einige von Ihnen bereits die Verfügung betreffend Voranmeldung zur Kurzarbeit erhalten. Erfahrungsgemäss erfolgt diese 5 – 7 Tage nach Eingang der Voranmeldung. Der in der Verfügung erwähnte Einspruch „Gegen die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung erheben wir teilweise Einspruch“ bezieht sich in den allermeisten Fällen auf die bewilligte Zeitdauer der Kurzarbeit. Trotzdem wurde die Voranmeldung bewilligt. Bitte senden Sie uns diese zur Überprüfung zu, danke.

 

Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Bundesrat am letzten Freitag ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen erlassen. Den detaillierten Text dazu finden Sie beiliegend. Folgend fassen wir die wichtigsten Punkte daraus zusammen und geben unsere Empfehlung ab:

Kurzarbeit

  • Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden. 
  • Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.   
  • Arbeitgeberähnliche Angestellte haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeit. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, Aktionäre der Aktiengesellschaft,  welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten.
  • Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
  • Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen. 
  • Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können. 

Unsere Empfehlung:

  • Falls Sie von der Kurzarbeit betroffen sind und bis heute noch keine Voranmeldung ausgefüllt haben, empfehlen wir Ihnen, dies möglichst rasch nachzuholen. Dazu verweisen wir auf unser erstes Mail vom Montag, 16. März 2020. Das Formular zur Voranmeldung finden Sie beiliegend.
  • Den Betrieben, welche bereits die Voranmeldung ausgefüllt haben, empfehlen wir etwas abzuwarten. Wir erwarten In den nächsten Tagen neue Formulare und Anweisungen von der Arbeitslosenkasse. Sobald diese bekannt sind, melden wir uns sofort wieder bei Ihnen.

Liquidität

  • Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Liquiditätsengpässe haben, können Sie sich ab nächstem Donnerstag bei Ihrer Hausbank melden und einen Überbrückungskredit (eventuell mit Verzinsung) beantragen.
  • Zahlungsaufschub bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf die Verzugszinsen bei der Erhebung der Beiträge verzichtet.
  • Ab dem 21. März 2020 bis am 31. Dezember 2020 haben Sie die Möglichkeit, für die Mehrwertsteuer, die direkten Bundessteuern und Zollabgaben die Zahlungsfrist zu erstrecken, ohne Verzugszinsen zahlen zu müssen.
  • Rechtsstillstand bei Betreibungen: vom 19. März 2020 bis am 19. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden.

Unsere Empfehlung:

  • Warten Sie mit der Kontaktaufnahme bei Ihrer Bank bis mindestens Donnerstag zu. Gerne stehen wir Ihnen für eine Liquiditätsplanung zur Verfügung.
  • Sobald die Konditionen und das genaue Vorgehen bekannt sind, melden wir uns bei Ihnen.

Lohnabrechnungen März

  • Diese Woche stehen bei den meisten Betrieben die Lohnabrechnungen an. Bis zum Beginn der Kurzarbeit haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf 100% Lohn. Bei Kurzarbeit erhält Ihr Mitarbeiter 80% vom Lohn ausbezahlt, die Sozialversicherungen sind aber nach wie vor auf dem 100% Lohn geschuldet.
  • Beiliegend erhalten Sie eine Musterabrechnung. Bei dieser haben wir den Tageslohn so berechnet, indem wir den Monatslohn durch 30 Arbeitstage dividiert haben.
  • Die verschiedenen Softwareanbieter arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an einer Lösung für Ihr Lohnprogramm.
  • Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Update einen weiteren Überblick und Hilfe geben zu können. Gerne stehe wir bei Fragen und für weitere Informationen zur Verfügung. Wir bleiben dran.

 

 

Freundliche Grüsse

 

Romedo Andreoli            Martin Bundi                   Marco Schädler

 

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