Update IV Selbständige

24. März 2020

S E L B S T Ä N D I G E R W E R B E N D E

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Gemäss dem bundesrätlichen Massnahmenpaket haben neu auch Selbständigerwerbende einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Dies allerdings nur, wenn Sie Ihren Betrieb aufgrund eines bundesrechtlichen Beschlusses schliessen mussten; vergleichen Sie dazu Artikel 1 den beiliegenden Merkblattes:

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung?

Eltern mit Kindern unter 12 Jahren ,die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, betr. Fremdbetreuung.

Personen, die wegen Quarantänenmassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen;

Selbständigerwerbende, die aufgrund bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung Erwerbsausfall erleiden. Ink. Künstler und Künstlerinnen.

Wenn Sie in diesem Fall von der Kurzarbeit betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, das beiliegende Formular auszufüllen und an Ihre Ausgleichskasse zuzustellen. Als Basis für die Entschädigung dient die aktuellste Beitragsverfügung des Jahres 2019.

Gerne stehen wir Ihnen beim Ausfüllen des Formulars oder für Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

 

Romedo Andreoli            Martin Bundi                Marco Schädler

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