Update V Kurzarbeit

08. April 2020

Mit einem weiteren Update informieren wir Sie gerne über Neuigkeiten und Aktuelles rund ums Thema Kurzarbeit.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Mit einem weiteren Update informieren wir Sie gerne über Neuigkeiten und Aktuelles rund ums Thema Kurzarbeit.

Viele Unternehmungen haben inzwischen die Bewilligung für die Kurzarbeit erhalten und die Abrechnungen für den Monat März bereits eingereicht. Wir dürfen feststellen, dass die Kurzarbeitsentschädigungen in den meisten Fällen schnell und unbürokratische ausbezahlt werden.

  • Voranmeldung zur Kurzarbeit

Sofern Sie von der Kurzarbeit betroffen sind und bisher noch keine Voranmeldung eingereicht haben, empfehlen wir Ihnen, dies möglichst rasch mit dem beiliegenden Formular (Beilage 1) zur erledigen.

  • Arbeitszeiterfassung

Nach wie vor ist es wichtig, dass Sie die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter rapportieren und diese monatlich unterzeichnen lassen. Falls Sie über kein Arbeitszeiterfassungssystem verfügen, finden Sie in den Beilagen 2 und 3 Vorlagen für die Monate März und April. Bitte beachten Sie, dass die kommenden Feiertage keine Ausfallstunden sind.

  • Abrechnung der Kurzarbeit

Der Arbeitslosenkasse sind monatlich die Kurzarbeitsentschädigungen zu melden. Gemäss Auskunft der Arbeitslosenkasse Graubünden reicht es dafür aus, wenn Sie das beiliegende Excel-Formular (Beilage 4) ausfüllen und per Mail an Kurzarbeit@alk18.gr.ch einreichen. Die Excel-Datei „KAE-Abrechnung COVID-19“ muss in Graubünden nicht eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass in Graubünden nur 6 Feiertage akzeptiert werden. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern mehr Feiertage zulassen, gehen diese zu Ihren Lasten.

Nach wie vor können für am Betrieb beteiligte Personen nur CHF 3‘320 geltend gemacht werden. Da diese aber bereits 80 Prozent entsprechen, ist der Lohn in der Beilage 4 mit CHF 4‘150 für eine Vollzeitstelle zu erfassen

  • Fragen zum Arbeitsrecht

In den Beilagen 5 und 6 finden Sie einige Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht. Einmal aus Sicht des Arbeitgebers und einmal aus Sicht des Arbeitnehmers.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen und für Hilfestellungen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Trotz der aussergewöhnlichen Situation wünschen wir Ihnen frohe Ostern und bleiben Sie gesund.

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