Update VI / Corona

22. April 2020

Update VI - EO-Entschädigung für Selbständigerwerbende

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Der Bundesrat hat am letzten Freitag den Anspruch für die EO-Entschädigungen ausgeweitet, und zwar für:

  • Eltern mit Kindern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist (ab Seite 3 des beiliegenden Merkblatts);
  • Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätig­keit unterbrechen müssen (ab Seite 6 des Merkblatts);
  • Selbständigerwerbende, die wegen den Massnahmen zur Bekämp­fung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden (ab Seite 8).

Neu haben auch Selbständigerwerbende Anspruch, wenn sie wegen den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsaufälle erleiden. Bisher konnten dies nur Selbständigerwerbende geltend machen, welchen ihren Betrieb ganz schliessen mussten. Sofern Sie also aufgrund der aktuellen Situation Umsatzeinbussen verzeichnen, können Sie eine EO-Entschädigung beantragen.

Ihren Anspruch können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse oder unter dem Link https://www.ahv-iv.ch/de/corona online geltend machen. Der Anspruch gilt rückwirkend, frühestens ab 17. März 2020.

Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Romedo Andreoli            Martin Bundi             Marco Schädler

WhatsApp-Icon WhatsApp-Icon