Anpassungen HÄRTEFALL Voraussetzungen

13. Januar 2021

Neuerung Härtefallverordnung Stand: 13.01.2021

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Eine dieser Massnahmen betrifft die Härtefallverordnung.

Da für deren Umsetzung die Kantone zuständig sind, wird es noch einige Zeit dauern, bis die entsprechenden Formulare aufgeschaltet sind. Sobald wir mehr wissen, melden wir uns.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter info@bmuag.ch zur Verfügung. 

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